Seit 01.01.2013 gelten neue Systemnutzungsentgelte, mit Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 478 am 21.12.2012.
Der Energiepreis ist davon nicht berührt und bleibt unverändert. Es gelten die Energiepreise lt. jeweils aktuellem Preisblatt. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhöhen sich durch diese Verordnung die Gesamtkosten um rund 1,3%, das entspricht rund 1,2 Euro pro Monat.
Privat- & Geschäftskunden
Die Erdgasverkaufspreise sind Gesamtpreise, die auch das Netznutzungsentgelt laut Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013-Novelle 2013 (GSNE-VO 2013-Novelle 2013) enthalten.
Die gesetzliche Erdgasabgabe (EAbg.) beträgt 6,6 Euro-Cent je Normkubikmeter, das sind 0,5893 Euro-Cent je Kilowattstunde, exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise für den Grundpreis und den Ökobonus beinhalten keine Erdgasabgabe.
Der Brennwert des Erdgases je Normkubikmeter beträgt derzeit 11,20 Kilowattstunden. Verändert sich dieser Durchschnitt im Abrechnungszeitraum um mehr als 2%, wird der tatsächliche Wert zur Ermittlung der Kilowattstunden herangezogen.
So errechnet sich Ihr Erdgaspreis
Bei der Ermittlung der Jahresgesamtkosten sind je Preiszone der Erdgaspreis je kWh x dem jeweiligen Verbrauch (die einzelnen Preiszonen müssen durchlaufen werden), der jährliche Grundpreis (ohne Leistungsmessung) bzw. der Leistungspreis (mit Leistungsmessung) und das Entgelt für Messleistung x 12 Monate zu addieren.
Bei Anlagen ohne Leistungsmessung ist der Ökobonus/Ökobonus Plus abzuziehen.
Die Preisermittlung erfolgt generell nach dem tatsächlichen Verbrauch, der über eine einzige Abnahmestelle (je Zähler) in
der Abrechnungsperiode abgenommen wird. Dies gilt auch für Zwischenabrechnungen und Abrechnungen für ein Rumpfjahr - Grundpreis bzw. Leistungspreis sowie Ökobonus/Ökobonus Plus werden anteilig nach Tagen berücksichtigt.
Details zur Berechnungsmethodik der Zonenaliquotierung und der rechnerischen Verbrauchsabgrenzung der Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage des
Messleistungen
In Abhängigkeit von der Zählergröße gelangt für Beistellung, Betrieb, Eichung und für eine jährliche Datenablesung der Messeinrichtung durch die Energie Graz ein monatliches Messleistungsentgelt zur Verrechnung, das auch bei Nichtbenutzung der Anlage zu entrichten ist - und zwar solange sich das Messgerät in der Anlage befindet.
Erdgasverkaufspreise für Privat- und Geschäftskunden 01.01.2013 (452.9 KB)
Erdgas - Netznutzungsentgelt 01.01.2013 (40.6 KB)
Entgelt für Messleistungen und sonstige Leistungen Erdgas - Netz 01.01.2013 (70.7 KB)
Entgelte für sonstige Nebenleistungen Erdgas 01.02.2009 (110.9 KB)





