Seit 01.01.2013 gelten neue
Systemnutzungsentgelte, mit Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 481 am 21.12.2012, die in den aktuellen Gesamtpreisen inkludiert sind. Der Energiepreis ist davon nicht berührt und bleibt unverändert. Es gelten die Energiepreise lt. jeweils aktuellem Preisblatt. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh erhöhen sich durch diese Verordnung die Gesamtkosten um rund 3,3%, das entspricht rund 1,8 Euro pro Monat.
Strompreis für Privatkunden 01.01.2013 (428.1 KB)
Entgelte für sonstige Nebenleistungen Strom 01.07.2008 (111.4 KB)
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